Nach einem Unfall oder Überfall eine Belastungsstörung oder ein Psychotrauma
zu entwickeln, ist eine völlig normale Reaktion auf eine völlig
abnormale Situation .
Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für die ärztliche Versorgung
und auch die psychotherapeutische Versorgung, wenn durch einen Unfall oder Überfall
bei der Arbeit, wozu auch die Wegeunfälle gehören, psychische Störungen
entstehen. Die psychotherapeutische Leistung ist in diesem Falle die psychotraumatologische
Behandlung .
Die Berufsgenossenschaften erwarten von ihren Versicherten
und den behandelnden Psychotherapeuten, dass die Behandlung möglichst kurzfristig
nach dem Geschehen begonnen wird, damit chronische bzw. langfristige Schäden
vermieden werden können.
Manche Klienten brauchen nur ein paar Gespräche, bei anderen Klienten ist
eine längere psychotherapeutische Unterstützung notwendig, um ihr Leben und
die Arbeit fortzuführen.
Der Leistungskatalog der Berufsgenossenschaften ist daher umfangreich.